Ostermontag
1. April, Montag
Der Ostermontag gehört mit dem Zweiten Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) und dem Pfingstmontag zu den zweiten Feiertagen der höchsten christlichen Feste.
In der Liturgie der römisch-katholischen Kirche hat der Ostermontag, wie jeder einzelne Tag der Osteroktav, den Rang eines Hochfestes. Als arbeitsfreier Festtag ist der Ostermontag der Überrest einer Arbeitsruhe, die einst von Palmsonntag bis zum Weißen Sonntag dauerte, aber ab dem Hochmittelalter bereits am Mittwoch nach Ostern endete. Papst Urban VIII. erklärte 1642 die Tage von Ostersonntag bis Dienstag nach Ostern für arbeitsfrei. Somit trat neben das „Leidenstriduum“ (Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag) ein „Auferstehungstriduum“, das von Ostersonntag bis Osterdienstag dauerte. Später blieb davon nur der Ostermontag als arbeitsfreier Tag übrig.
Ostermontag in anderen Jahren
Ostermontag in anderen Ländern
- Albanien
- Andorra
- Angola
- Armenien
- Australien
- Bangladesch
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Deutschland
- Dänemark
- Ecuador
- Eritrea
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Jamaika
- Kanada
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Moldawien
- Monaco
- Montenegro
- Neuseeland
- Nordmakedonien
- Norwegen
- Polen
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Seychellen
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tadschikistan
- Tschechien
- Turkmenistan
- USA
- Ungarn
- Uruguay
- Usbekistan
- Vatikan
- Venezuela
- Vereinigtes Königreich
- Zypern
- Ägypten
- Äthiopien
- Österreich