Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juni, Freitag

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
© ShutterStock
Dieser Gedenktag heißt in Deutschland „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ und wird jährlich am 20. Juni begangen, zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag.

Warum er eingeführt wurde

* Der Tag wurde durch einen Regierungsbeschluss vom 27. August 2014 eingeführt und erstmals im Jahr 2015 begangen.
* Er dient dem Gedenken an die Opfer von Massenvertreibung und Flucht, insbesondere an die nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Deutschen, sowie an alle Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten.
* Er ist mit dem UN-Weltflüchtlingstag verbunden und verstärkt so die internationale Dimension des Erinnerns.

Was an diesem Tag geschieht

* Es finden offizielle Veranstaltungen auf Bundes- und Landesebene statt, einschließlich Gedenkminuten und Kranzniederlegungen.
* Öffentliche Institutionen hissen die Flaggen und tragen Trauerbänder.
* Es gibt öffentliche Lesungen von Zeitzeugenberichten, Ausstellungen, thematische Vorträge und Bildungsprogramme.
* In einigen Regionen (z. B. Baden-Württemberg) werden Gedenkveranstaltungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik durchgeführt.

Warum dieser Tag heute wichtig ist

* Er erinnert an eine der größten humanitären Katastrophen des 20. Jahrhunderts, bei der Millionen Menschen – viele von ihnen Vorfahren heutiger Bürger – vertrieben wurden und ihre Heimat verloren.
* Er fördert ein bürgerschaftliches Bewusstsein, das auf Mitgefühl und Respekt gegenüber Geflüchteten basiert.
* Er ist im Kontext aktueller Migrationsherausforderungen relevant, insbesondere im Hinblick auf Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern.

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