Tag des Grundgesetzes
5. Juni, Donnerstag

Bereits nach der Einführung der dänischen Verfassung (Junigrundloven) am 5. Juni 1849 durch die Unterzeichnung von König Frederik VII. wurden an den Jahrestagen größere Versammlungen und Feste abgehalten. Die Verfassung von 1849 begründete die konstitutionelle Monarchie und ersetzte das absolutistische Königsgesetz von 1665.
Seit den 1870er Jahren wurde der Grundlovsdag zunehmend für parteipolitische Versammlungen genutzt, was bis heute der Fall ist. Jede politische Partei hält am Grundlovsdag eine oder mehrere Veranstaltungen ab.